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Echo, Alexa und ein Wasserzähler mussten vor Gericht – als Zeugen

Anfang März erhielt Amazon das OK eines Angeklagten, die Aufnahmen, die Alexa und das Lautsprechersystem Echo eventuell von einem Mord aufgenommen hatten, einem Gericht zu überreichen. Das ist eines der ersten Male, dass die „Aussage“ eines Geräts, das ständig online ist, für einen Mordfall angefordert wurde.

Es ist viel mehr, als der übliche Mord nach einem Football-Spiel im Whirpool. Das ist ein richtungsweisender Fall für die Moderne: Geräte, die bei Ihnen zu Hause herumstehen, könnten als Kronzeugen in einem Mordfall fungieren.

Diese zwei elektronischen Zeugen repräsentieren die zwei Typen an neuen Geräten, die aktuell in unsere Haushalte im großen Maßstab einziehen: Echo, ein Gerät zum streamen von Musik und einen IoT-basierten Wasserzähler (Internet of Things – Internet der Dinge), der den Wasserverbrauch misst.

Es ließ lange auf sich warten

Die traurige Geschichte begann im November 2015, als ein gewisser Victor Collins im Whirpool eines James Bates in Bentonville, USA, tot aufgefunden wurde. Der Tod wurde ursprünglich als ein Unfalltod durch Ertrinken angesehen, möglicherweise basierend auf einer Kombination aus zu viel heißem Wasser und Alkohol. Der Polizei fielen jedoch Quetschungen am Körper des Toten auf und sie wurde argwöhnisch. Was allerdings ein einfacher „Er sagte und der andere Typ sagte“-Fall hätte werden können, wurde statt dessen für Tech-Fans so richtig interessant, als herauskam, dass neben dem Whirpool ein Echo Musik gespielt und ein IoT-basierter Wasserzähler den Wasserverbrauch gemessen hatten. Auch wenn es hier keine „rauchende Knarre“ gab, so gab es doch möglicherweise ein „rauchendes Gerät“, das den Mord aufzeichnete.

Alexa hat’s gehört

Der kabellose Echo-Lautsprecher ist nur einer von vielen Services, der auf der Welle von durch die Stimme aktivierbaren Geräten in Wohnungen Einzug hält. Mit der Aufnahme von ca. 30 Sekunden und der Bearbeitung der abgegebenen Kommentare mit Hilfe von Alexa und einer KI, ändert sich die Art und Weise, wie die Leute Musik hören, das Internet durchsuchen oder sogar wie sie ihr Unternehmen betreiben. Bisher hat Alexa hauptsächlich dadurch Schlagzeilen gemacht, dass es die Befehle von Nutzern missinterpretierte. Im Falle eines 6-jährigen Mädchens, die Alexa gefragt hatte: „Kannst du mit mir Puppenhaus spielen und mir ein Puppenhaus besorgen?“ ging das nicht ganz so gut aus. Alexa hat daraufhin ein KidKraft Puppenhaus für schlappe $170 (€155) gekauft – und noch ein paar leckere Kekse dazu. Noch schlimmer kam es durch eine darüber berichtende TV-Reportage, die dazu führte, dass „Zuhörer“ ebenso ausversehen Puppenhäuser bestellten.

Auch wenn das vielleicht komisch erscheinen mag, stellt sich bei dem Fall von Victor Collins doch die Frage, worauf Alexa eigentlich wirklich hört und achtet – und wer diese Folgeaufnahmen kontrolliert. Bereits jetzt kann man Alexa mit vielen Geräten im Haushalt verbinden, seien es der Kühlschrank oder auch das Licht. Alexa positioniert sich damit quasi als Lauscher, der alles im „Smart Home“ mithören kann.

IoT hat’s aufgezeichnet

Das zweite Gerät, das als Zeuge aufgerufen wurde, ist der Wasserzähler im Haus von James Bates gewesen. Auch wenn die Details zum Gerät nicht veröffentlicht wurde, so scheint es, als könnte der Zähler Daten zum Wasserverbrauch entweder ständig, in regelmäßigen Abständen oder auch einfach nur auf Abruf den Versorgungsbetrieben zukommen lassen. Wie es auch die meisten IoT-Geräte machen, hat der Wasserzähler gemeldet, dass der Wasserverbrauch im Haus von James Bates, in der Nacht zwischen 1 und 3 Uhr morgens, als Victor Collins starb, bei etwas über 530 Litern lag. Dieses Volumen ließ neben anderen Anzeichen darauf schließen, dass die Terrasse mit Wasser abgespritzt wurde.

Ihr Stimme ist speziell … Ihre Daten sind’s nicht

Dies ist einer der ersten Fälle dieser Art und es scheint, als ob Stimmaufzeichnung anders gehandhabt würden als Datenaufzeichnungen. Das mag aber mit dem amerikanischen Schutz vor Selbstbeschuldigung und dem Recht auf Aussageverweigerung (denken Sie nur an die Belehrungspflicht) zusammen hängen. Datenaufzeichnungen, speziell dann, wenn der Angeklagte nicht der Besitzer des Geräts ist, könnten nicht geschützt sein. Aber wir bewegen uns aktuell in rechtlichem Neuland. Mit den Abermillionen Geräten, die mit Alexa, dem Internet und/oder anderen IoT-Geräten (z.B. Haarbürsten oder Kondomen) verbunden sind, sollte man diesen Bereich definitiv im Auge behalten. Weitere Gerichtsverfahren werden sicherlich noch folgen.

Dieser Artikel ist auch verfügbar in: Französisch

As a PR Consultant and journalist, Frink has covered IT security issues for a number of security software firms, as well as provided reviews and insight on the beer and automotive industries (but usually not at the same time). Otherwise, he's known for making a great bowl of popcorn and extraordinary messes in a kitchen.