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Frage der Woche: Wie kann ich mich gegen Telefonterror wehren?

Frage: „Immer wieder nerven mich Werbe- und andere Anrufe – teilweise sogar mitten in der Nacht. Zum Teil sind mir dadurch erhebliche Kosten entstanden. Wie kann ich mich dagegen wehren?“

Antwort: Telefonbetrügereien sind in der Tat nicht tot zu kriegen, die Bundesnetzagentur registriert immer mehr Beschwerden. Ein Massenphänomen. An Kreativität mangelt es den Betrüger auf jeden Fall nicht. Mal geben sie sich als Angestellte der Deutschen Rentenversicherung oder Anwalt aus und verlangen unverblümt die Zahlung angeblicher Außenstände oder sie spionieren als vermeintliche Verbraucherschützer persönliche Daten aus. Auch Verbrecherbanden aus dem Ausland sind aktiv. Diese rufen aus Afrika an, zum Beispiel aus Staaten wie Marokko (Vorwahl +212), Guinea (Vorwahl +224) und Burundi (Vorwahl +257). Es bimmelt nur ganz kurz, so dass ein „verpasster Anruf” zurückbleibt. Wenn Sie dann zurückrufen, schnappt die Falle zu. Es ertönen unverständliche Bandansagen in arabischer oder französischer Sprache. Gleichzeitig tickt im Hintergrund fleißig die Gebühren-Uhr. Jede Minute kostet – oft bis zu mehreren Euros. Doch was hilft dagegen?

Nummer sperren schwierig

Die Crux: Gegen unerwünschte Telefonwerbung und Abzocke ist kein Allheilmittel gewachsen. Zumal viele Bürger in öffentlichen Verzeichnissen wie dem Telefonbuch stehen und sich dann nicht über Werbeanrufe wundern dürfen. Obendrein setzen die Betrüger auf das Zufallsprinzip und rufen so lange bestimmte Nummernfolgen an, bis sie eine richtige Nummer treffen. Oder sie beschaffen sich Nummern über illegale Adresshändler. Die anrufenden Nummern in der Telefonanlage zu sperren, gleicht einem Katz- und Maus-Spiel. Denn viele Täter reservieren sich ganze Rufnummernblöcke und steigen immer wieder auf andere Nummern um. Um zumindest nicht abgezockt zu werden, helfen folgende Tipps.

  1. Rufnummer melden: Melden Sie als Betroffener unseriöse Rufnummern auf der Internetseite der Bundesnetzagentur. Die Behörde registriert daraufhin die Nummer und verhängt ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot. Einziges Problem: Die Verbote gelten nur vorübergehend und allein für die jeweils gemeldeten Nummern. Steigen die Betrüger auf eine andere Nummer um, geht das Spiel von vorne los. Und: Internationale Nummern kann die Bundesnetzagentur nicht abschalten.
  2. Unbekannte Nummern nicht zurückrufen: Um nicht aus Versehen eine teure Servicenummer im Ausland anzurufen, sollten Sie unbekannte Nummern vor dem Rückruf auf Seiten wie www.tellows.de oder wemgehoert.de prüfen.
  3. Geld zurück: Sind bereits Gebühren entstanden? In diesem Fall lohnt es sich seinen Telefonanbieter zu kontaktieren. Steht die entsprechende Nummer auf der Liste der Bundesnetzagentur, werden die Gebühren erstattet. Ist das nicht der Fall, lohnt sich bei höheren Beträgen der Versuch, das Geld mit Unterstützung der Verbraucherzentralen zurückzufordern.
  4. Werbeanrufe unterbinden: Wenn Sie Werbeanrufe erhalten, sollten Sie genau prüfen, ob Sie dem zugestimmt haben. Denn Werbeanrufe, telefonische Befragungen zur Kundenzufriedenheit, zur Meinungsforschung oder auch Anrufe zur Vereinbarung von Vertreterbesuchen sind verboten. Verstöße gegen diese sogenannten „Cold Calls“ werden mit Bußgelder bis zu 300.000 Euro geahndet.